Horsemanship

Der fachgerechte Umgang mit dem Pferd

§ 2, Abs. 1 des Tierschutzgesetzes

“Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss dem Tier angemessene, artgemäße Nahrung und Pflege sowie eine verhaltensgerechte Unterbringung gewähren. Er darf das artgemäße Bewegungsbedürfnis eines Tieres nicht dauernd und nicht so einschränken, dass dem Tier vermeidbare Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden.”

Um ein Pferd artgerecht zu halten und zu versorgen, muss sich der Pferdefreund Kenntnisse in Haltung inclusive Fütterung, Pflege und Gesundheit des Pferdes inclusiver notwendiger medizinischer Vorsorge aneignen. Dazu sollen diese Seiten die nötigsten Informationen liefern.